Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Andreas Schwarz –blackymotion-, Eckerstrasse 1, 35232 Dautphetal (nachfolgend Firma Andreas Schwarz genannt). Die Firma Andreas Schwarz führt u.a. Rundfahrten auf dem Segway© Personal Transporter (Segway) und weiteren Fahrzeugen (hauptsächlich im Bereich der E-Mobiltät) durch, veranstaltet Events und Promotion-Aktionen. Daneben können auch Segway´s und weitere Fahrzeuge gekauft und vermietet werden. Die Firma Andreas Schwarz ist offizieller Segway-Tourpartner. Für den Verkauf und die Vermietung von Segway´s und anderer Fahrzeuge gelten ergänzende AGB´s (z.B. der KSR Group). Diese AGB´s können gerne bei uns angefordert werden. 1. Fahrten mit dem Segway 1.1 Teilnahmebedingungen Gäste, die an Veranstaltungen mit dem Segway teilnehmen, müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution eine Mitfahrt erlauben und den Anweisungen des Tourleiters ist Folge zu leisten. Im Zweifel können alle Details hierzu im Vorfeld mit der Firma Andreas Schwarz besprochen werden. Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen:
Die Touren und Veranstaltungen finden auch bei schlechtem Wetter statt. Lediglich aufgrund starken, andauernden Regens, Gewitter, Sturm, Eis, Schnee oder zu niedriger Temperatur finden die Rundfahrten nicht statt. Bei schlechter Witterung oder unbefahrbaren Streckenabschnitten entscheidet die Tourleitung aus Sicherheitsgründen selbständig über einen alternativen Tourverlauf, der eventuell kürzer sein kann als im regulären Tourprogramm beschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Tourpreises, auch teilweise, besteht hierdurch jedoch nicht. 1.3 Ausrüstung
Die Tour kann aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt und schlechten Wetters abgesagt, abgebrochen oder verkürzt werden. Jeder Teilnehmer sollte bei Buchung eine Mobiltelefonnummer angeben, unter der er in den Stunden vor Tourbeginn erreichbar ist. So kann er über den Ausfall der Tour rechtzeitig informiert werden. In Abstimmung mit dem Teilnehmer wird versucht, nach Verfügbarkeit einen Ausweichtermin anzubieten. Ist dies nicht möglich, so erhält der Teilnehmer seinen Tourpreis in voller Höhe zurück. Ein darüber hinaus geltender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit der Tour besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung erschien und nicht über den Ausfall der Tour informiert wurde bzw. werden konnte. Im Zweifelsfall sollten Gäste rechtzeitig vor der Segwaytour oder dem Eventbeginn bei der Firma Andreas Schwarz anfragen, ob Ihre Tour stattfindet. Im Falle der Absage erhält der Teilnehmer wahlweise einen Ersatzfahrschein für einen anderen Tourtermin, einen Gutschein oder den Fahrpreis (bei Gutscheineinlösern: den Gutschein) zurück. Er hat darüber hinaus keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Im Fall des Abbruchs oder der Tourverkürzung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder einen Ersatzfahrschein. Es besteht kein Anspruch auf die Tourdurchführung. Der Tourleiter hat das Recht, nach der ca. 15-minütigen Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z.B. wegen unsicheren Fahrens). In diesem Fall erhält der Teilnehmer den halben Fahrpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit Fahrtantritt damit einverstanden, dass die Tour aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Fehlverhalten anderer Tourteilnehmer, bei Nichtbeachtung der Personalanweisungen oder durch andere Umstände abgebrochen werden kann. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmer auf Rückgewährung des Fahrpreises oder weiterer Schadenersatzleistungen. Wird während der Tour ohne Verschulden des Teilnehmers eine Reparatur notwendig, so versucht die Firma Andreas Schwarz ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so erstattet die Firma Andreas Schwarz dem betroffenen Fahrgast den halben bezahlten Tourpreis zurück. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit des Segway´s bzw. der Tour ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer. Die Tour kann einen anderen Streckenverlauf einnehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern. Die Tourlänge kann daher variieren. Bei einem anderen Streckenverlauf besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. 1.8 Haftungsausschluss Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Segwaytour erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung durch die Firma Andreas Schwarz (z.B. für verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sonstige Schäden, Verletzungen oder Tod) ist ausgeschlossen. Vor Fahrtantritt muss daher jeder Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterschreiben, auf dem er den Haftungsverzicht uneingeschränkt anerkennt. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
Bitte beachten Sie hierbei auch den Punkt „1.9 Versicherung unserer Segway´s“ dieser AGB. Alle Teilnehmer haben mit den Segway´s sorgfältig umzugehen und haften für Schäden, die sie am Segway verursachen sowie ggf. daraus entstehende Ausfallzeiten und Umsatzausfälle. Unter Schäden an Segway´s versteht sich z.B.:
Die Teilnehmer/Unterzeichner bestätigen vor Beginn der Veranstaltung auf mögliche Gefahren beim Befahren der Strecke oder während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Strecke hingewiesen worden zu sein. Die Teilnehmer bescheinigen, dass Sie nur an der Tour teilnehmen, wenn sie die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, eigenverantwortlich und sicher an der Tour teilzunehmen. Mit Unterzeichnung des Haftungsausschlusses erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Gruppenbuchungen gilt alternativ eine Veranstalter-Bescheinigung, in der der Unterzeichner (= Kunde der Firma Andreas Schwarz) erklärt, dass alle Teilnehmer des Events den Haftungsverzicht der Firma Andreas Schwarz für die Durchführung von Segwaytouren gelesen haben und diesen in vollen Umfang akzeptieren. Ferner verbürgt er sich bei der Segwaytour dafür, dass jeder Teilnehmer im Besitz eines Führerscheins ist und diesen mit sich führt. Der Unterzeichner ist alleiniger Verantwortlicher gegenüber der Firma Andreas Schwarz. 1.9 Versicherung unserer Segway's Unsere Segways sind alle mit den folgenden Versicherungen ausgestattet:
Sollten für Touren/Events zusätzliche Segway´s von anderen Veranstaltern benötigt werden, können wir für diese Maschinen nicht für die gleichen Versicherungsbedingungen garantieren. Wir führen allerdings keine Touren/Events mit Segway´s durch, die kein gültiges Kennzeichen haben. 2. Veranstaltungen und Events Für Veranstaltungen und Events gelten die unter Punkt 1 gemachter Angaben, wenn nicht schriftlich etwas anderes zwischen der Firma Andreas Schwarz und dem Kunden vereinbart wurde. 2.1 Teilnahmebedingungen auf Privatgelände Auf Privatgelände (z. B. Werksgelände, Sportplatz, Messegelände) kann der Geländeeigentümer von den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Führerscheinpflicht) abweichen. Hier kann der Geländeeigentümer der Firma Andreas Schwarz andere Vorgaben für die Gäste machen. Der Geländeeigentümer haftet für die abweichenden Vorgaben. Eine Haftung der Firma Andreas Schwarz für die Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben ist ausgeschlossen. 2.2 Bedienungen von Segway´s mit eigenem Personal Werden Segway´s oder andere Fahrzeuge der Firma Andreas Schwarz nicht von dem Personal der Firma Andreas Schwarz sondern vom Kunden bedient, so haben der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen und technischen Regelungen wie unter Punkt 1 genannt eingehalten werden. Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften dabei vollumfänglich für alle Schäden. Eine Haftung der Firma Andreas Schwarz ist ausgeschlossen. 2.3 Stornierungsfristen und -gebühren Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten die folgenden Stornierungsfristen und Stornierungsgebühren:
2.4 Stornierungsfristen und –gebühren bei Buchungen über Drittanbieter Werden unsere Touren über Drittanbieter gebucht, können je nach Anbieter unterschiedliche Stornierungsfristen und –gebühren als in Punkt 2.3. anfallen. Buchung über MyDays: 50% der Gesamtsumme sind bei Stornierung fällig. Ab 1 Tag vor Eventbeginn bis zum Event 100% der Gesamtsumme Buchung über Guiders/MyCity:: 30% der Gesamtsumme sind bei Stornierung fällig. Ab 1 Tag vor Eventbeginn bis zum Event 100% der Gesamtsumme 3. Sonstiges 3.1 Bilder und Video Aufnahmen Vom Teilnehmer während der Veranstaltung gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von der Firma Andreas Schwarz für alle Arten der Verwendung, insbesondere Eigenwerbung (z.B. im Internet), veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Anmeldeformulars/ Haftungsverzichtes erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung. Gleiches gilt für Bilder oder Videos die von der Firma blackymotion während der Veranstaltung gemacht werden. 3.1 Fahrten mit anderen Fahrzeugen Die Regelungen für andere Fahrzeugen gelten Analog den Regeln für Segways und den weiteren Punkten dieser AGB´s. Natürlich gibt’s es evtl. unterschiedliche Gesetzliche Bestimmungen für die einzelnen Fahrzeuge (z.B. keine Straßenzulassung). Genauere Information können im Einzelfall gerne bei uns angefragt werden. 4. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, die von den oben genannten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Veranstaltungsort der Tour oder des Events. Gerichtsstand ist Dautphetal/Holzhausen. Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 5. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil wird durch diejenige Vereinbarung ersetzt, die der gemachten Willenserklärung beider Parteien am ehesten entspricht. Dautphetal, 24.03.2016 |
|||